Die Berliner Justiz hat im vergangenen Jahr 35 Menschen für insgesamt 2624 Tage in Haft entschädigt. Insgesamt wurden 196.800 Euro an die Betroffenen gezahlt, wie die Senatsjustizverwaltung mitteilte.
Die Betroffenen waren vorwiegend in Untersuchungshaft gekommen, bevor sich ihre Unschuld herausstellte oder die Beweise für eine Straftat nicht ausreichten.
Die Zeitspanne, die die betroffenen Menschen hinter Gittern verbrachten, fiel sehr unterschiedlich aus.
Im Minimalfall ging es um vier Tage, in einem Einzelfall waren es 393 Tage. Für einen Hafttag werden 75 Euro gezahlt, dies ist bundesweit geregelt, berichtet der Tagesspiegel.
Im Jahr 2021 hatten 54 Menschen eine Entschädigung von insgesamt 520.000 Euro erhalten – für zusammen 6936 Tage in Haft.
Die Justizbehörde betonte, dass die Auszahlung keinen Rückschluss auf eine Rechtswidrigkeit von Maßnahmen zulasse.
Selbst bei einer Verurteilung könne es zu einer Entschädigung kommen – beispielsweise, wenn die Zeit in der U-Haft die eigentliche Haftstrafe übersteige.
Neben der Entschädigung für zu Unrecht erlittene Haft wurden 2022 auch Gelder für Anwaltskosten oder für beschlagnahmte Gegenstände gezahlt, insgesamt rund 67.190 Euro.
Die Summe, die jeweils an die Betroffenen gezahlt wurde, reichte von 36 bis 21.000 Euro.