Einmalzahlung von 1.000 Euro für Studienanfänger: Wer profitiert?

Olivia Rosenberg

21 Wochen vor

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23/07/2024
Deutschland
Foto: Shutterstock
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Finanzielle Unterstützung für Erstsemester.

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Studienanfänger aus einkommensschwachen Haushalten können sich ab dem Wintersemester 2024/25 über eine neue finanzielle Unterstützung freuen. 

Die Bundesregierung bietet erstmals eine Studienstarthilfe in Höhe von 1.000 Euro als Einmalzahlung an. 

Diese soll den Start ins Studium erleichtern, indem sie Kosten für Erstanschaffungen wie Laptop, Lehrmaterialien und mögliche Mietkautionen deckt. 

Voraussetzung für den Erhalt der Zahlung ist, dass die Antragsteller unter 25 Jahre alt sind und vor Beginn des Studiums Sozialleistungen wie Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld oder ähnliche Leistungen bezogen haben.

Wie vom MDR berichtet, rechnet das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) mit rund 15.000 antragsberechtigten Personen pro Jahr. Im Einführungsjahr könnten es jedoch weniger sein. 

Die Studienstarthilfe muss unabhängig von einem späteren BAföG-Bezug gesondert beantragt werden. Der Antrag erfolgt elektronisch über das Portal „BAföG Digital“. 

Dabei muss neben dem Nachweis des Sozialleistungsbezugs auch die Einschreibung an einer Hochschule belegt werden. Der Antrag kann derzeit noch nicht gestellt werden, da die Plattform noch in Arbeit ist.

Es ist wichtig, die Antragsfristen zu beachten: Der Antrag muss bis zum Ende des Monats gestellt werden, der auf den Monat des Ausbildungsbeginns folgt. 

Wer also zum 1. Oktober ein Studium beginnt, hat bis Ende November Zeit, den Antrag einzureichen. Versäumt man diese Frist, verfällt der Anspruch auf die Einmalzahlung.