Ab Januar dürfen Stromnetzbetreiber in Deutschland den Strombezug von neuen steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen oder E-Auto-Ladestationen einschränken, um Überlastungen des Stromnetzes zu verhindern.
Diese Maßnahme wurde von der Bundesnetzagentur beschlossen, um die Stabilität der Stromversorgung zu gewährleisten, insbesondere angesichts der steigenden Anzahl von Wärmepumpen und E-Auto-Ladestationen, die die Niederspannungsnetze belasten.
Laut einem Bericht der Welt dürfen die Netzbetreiber den Strombezug in Zeiten der Überlastung auf bis zu 4,2 Kilowatt reduzieren. Diese Einschränkung soll sicherstellen, dass Wärmepumpen weiterhin betrieben und Elektroautos in angemessener Zeit geladen werden können.
Der reguläre Haushaltsstrom ist von dieser Regelung nicht betroffen. Verbraucher, die steuerbare Geräte betreiben, erhalten als Ausgleich eine Ermäßigung, entweder als jährliche Pauschale beim Netzentgelt oder als Reduzierung des Strom-Arbeitspreises um 60 Prozent für die betroffenen Geräte.
Die Bundesnetzagentur betont, dass vollständige Abschaltungen der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nicht mehr zulässig sind und dass Eingriffe der Netzbetreiber nur in Ausnahmefällen erfolgen müssen.
Die neuen Regeln, die ab Januar gelten, sollen die Versorgungssicherheit gewährleisten und gleichzeitig die Verkehrs- und Wärmewende beschleunigen. Sie sind Teil eines umfassenden Plans zur Optimierung, Digitalisierung und zum Ausbau der Niederspannungsnetze in Deutschland.