Frühzeitige Rente: Welche Jahrgänge profitieren?

Olivia Rosenberg

23 Wochen vor

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11/06/2024
Deutschland
Foto: Shutterstock
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Wer kann früher in den Ruhestand?

Wer kann eigentlich noch vor dem 67. Lebensjahr in Rente gehen? Diese Frage stellen sich viele, insbesondere angesichts der gesetzlichen Regelungen und der stetigen Anpassung des Renteneintrittsalters. 

Ein Artikel auf der Webseite Gegen Hartz erklärt, dass es bestimmte Jahrgänge gibt, die noch die Möglichkeit haben, vorzeitig in Rente zu gehen. 

Diese Regelungen gelten für langjährig und besonders langjährig Versicherte, die 35 beziehungsweise 45 Jahre anrechenbare Versicherungszeiten nachweisen können.

Für langjährig Versicherte, die zwischen 1949 und 1963 geboren wurden, besteht die Möglichkeit, vor dem 67. Lebensjahr abschlagsfrei in Rente zu gehen, sofern sie die 35 Versicherungsjahre erfüllen. 

Diese Versicherungszeiten umfassen Beiträge aus Beschäftigung oder selbstständiger Tätigkeit, Zeiten des Bezugs von Krankengeld, Arbeitslosengeld, Kindererziehungszeiten und viele mehr. 

Ein vorzeitiger Rentenbeginn ist jedoch mit Abschlägen von 0,3 Prozent pro Monat verbunden.

Besonders langjährig Versicherte, oft auch als "Rente mit 63" bezeichnet, können nach 45 Versicherungsjahren vorzeitig in Rente gehen. Für Geburtsjahrgänge vor 1953 war dies mit 63 Jahren möglich. 

Für die Jahrgänge 1953 bis 1963 gibt es angepasste Regelungen, und ab dem Jahrgang 1964 liegt das Renteneintrittsalter bei 65 Jahren. 

Die 45 Jahre Versicherungszeit umfassen Pflichtbeiträge aus Beschäftigung, Minijobs, Kindererziehungszeiten, Pflegezeiten und Wehr- oder Zivildienst.

Ein Beispiel verdeutlicht die Regelungen: Ein Versicherter, geboren 1958, mit 35 anrechenbaren Versicherungsjahren könnte theoretisch mit 63 in Rente gehen, müsste jedoch Abschläge von insgesamt 11,4 Prozent in Kauf nehmen. 

Ein anderer Versicherter, geboren 1955, mit 45 Versicherungsjahren, könnte hingegen mit 63 Jahren und 6 Monaten abschlagsfrei in den Ruhestand treten.