Die Zukunft des Rundfunkbeitrags, oft noch als GEZ-Gebühr bezeichnet, steht auf der Kippe. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig prüft derzeit, ob die Abgabe verfassungskonform ist.
Auslöser für die Überprüfung ist eine Klage, die sich durch mehrere Instanzen bis zum höchsten Verwaltungsgericht gezogen hat.
Die Klägerin argumentiert, dass der Rundfunkbeitrag in Wahrheit eine Steuer sei, für deren Erhebung den Bundesländern die Gesetzgebungskompetenz fehle.
Wie inside digital berichtet, hatte die Klägerin in den Vorinstanzen vor dem Münchner Verwaltungsgericht und dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof verloren, jedoch wurde die Revision zugelassen.
Die GEZ-Gebühr steht nicht nur rechtlich unter Beschuss; auch in der Bevölkerung ist sie umstritten. Rund 70 Prozent der Deutschen sprachen sich in einer Umfrage für die Abschaffung der Gebühr aus.
Aktuell liegt der Rundfunkbeitrag bei 18,36 Euro pro Monat, könnte aber auf bis zu 25,19 Euro steigen, wie ARD, ZDF und Co. fordern.
Ein weiterer Punkt der Klage ist das behauptete „strukturelle Versagen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“ aufgrund „mangelnder Meinungsvielfalt“. Sollte das Gericht der Argumentation folgen, könnte dies zu grundlegenden Reformen führen.
Eine solche Entscheidung könnte jedem einzelnen Beitragszahler das Recht geben, die Programme von ARD, ZDF und Deutschlandradio gerichtlich anzufechten.
Der Ausgang des Verfahrens könnte weitreichende Konsequenzen haben. Sollte das Bundesverwaltungsgericht die GEZ-Gebühr als Steuer klassifizieren, wäre dies ein bedeutender rechtlicher Sieg für die Gegner der Abgabe und könnte das Ende des aktuellen Finanzierungssystems für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland bedeuten.