Mieter können sich dieses Jahr über eine Rückerstattung von Teilen der CO2-Abgabe freuen, die sie im vergangenen Jahr auf ihre Heizkosten zahlen mussten.
Wie die Frankfurter Rundschau berichtet, ist dies das erste Jahr, in dem Vermieter an den CO2-Kosten beteiligt werden, um einen Anreiz für energetische Sanierungen zu schaffen.
Mieter können daher bei den kürzlich erhaltenen Heizkostenabrechnungen für 2023 einen Teil der Kosten der CO2-Abgabe vom Vermieter einfordern.
Diese Änderung kann sich für Mieter finanziell lohnen. Laut dem Mieterverein München kann ein Vier-Personen-Haushalt in einem 110-Quadratmeter-Wohnhaus mehr als 200 Euro jährlich erstattet bekommen.
Für kleinere Haushalte und Wohnungen ist die Erstattung entsprechend geringer.
Beatrix Zurek, Vorsitzende des Mietervereins München, betont, dass viele Mieterinnen und Mieter durch die steigenden Energiekosten und Mietpreise stark belastet sind, und begrüßt die neue Kostenaufteilung, die auch die Vermieter in die Pflicht nimmt.
Die Rückerstattung der CO2-Kosten funktioniert so: In Gebäuden mit Zentralheizung erhalten Vermieter die Rechnung direkt vom Versorger, in der die Höhe der CO2-Emissionen und deren Kosten ausgewiesen sind.
Vermieter müssen ihren Anteil an den CO2-Kosten in der Heizkostenabrechnung gesondert ausweisen und abziehen.
Haben Mieter einen direkten Vertrag mit dem Energieversorger, beispielsweise bei einer Gasetagenheizung, müssen sie die CO2-Kosten aktiv beim Vermieter einfordern. Dafür haben sie sechs Monate nach Erhalt der Abrechnung Zeit.
Die Höhe der CO2-Kosten und deren Verteilung hängen vom energetischen Zustand des Hauses und dem genutzten Energieträger ab. Je schlechter der Zustand der Immobilie, desto höher fällt der Anteil des Vermieters aus.
Die Verbraucherzentrale Bayern hat ein kostenloses Tool entwickelt, mit dem Mieter die Höhe und Aufteilung der CO2-Abgabe berechnen können.