Ab dem 1. Januar 2025 wird der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland erneut angehoben und liegt dann bei 12,82 Euro pro Stunde.
Diese Erhöhung betrifft alle Arbeitnehmer, einschließlich der Minijobber, die von der Lohnsteigerung direkt profitieren werden. Für viele Minijobber bedeutet dies, dass sie mit weniger Arbeitsstunden das monatliche Einkommenslimit erreichen können, ohne den Minijob-Status zu verlieren.
Zugleich wird die monatliche Verdienstgrenze im Jahr 2025 auf 556 Euro angehoben, was es Minijobbern erlaubt, bis zu dieser Grenze zu verdienen, ohne sozialversicherungspflichtig zu werden.
Laut Minijob-Zentrale ist es entscheidend, die neuen Regelungen zu kennen, um die Vorteile des Minijobs weiterhin zu nutzen.
Die Verdienstgrenze ist an den Mindestlohn gekoppelt, was bedeutet, dass eine Überschreitung der neuen Verdienstgrenze von 556 Euro im Jahr 2025 dazu führen kann, dass die Beschäftigung nicht mehr als Minijob gilt.
Das hat Auswirkungen auf die Sozialversicherungspflicht und könnte dazu führen, dass Arbeitnehmer in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung wechseln müssen, wenn sie regelmäßig über diese Grenze hinaus verdienen.
Eine weitere Änderung betrifft die Dokumentationspflicht der Arbeitgeber. Diese sind weiterhin verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Minijobber genau zu dokumentieren, um sicherzustellen, dass der Mindestlohn korrekt gezahlt wird.
Bei Verstößen gegen diese Vorschriften drohen den Arbeitgebern hohe Bußgelder. Auch Minijobber sollten ihre Arbeitszeiten und Lohnabrechnungen regelmäßig überprüfen, um sicherzustellen, dass der Mindestlohn eingehalten wird und keine Missverständnisse entstehen.