Revolution in der Verwaltung: Deutschlands Pläne in der Digitalisierung

Olivia Rosenberg

36 Wochen vor

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20/02/2024
Ein neues Zeitalter für Behördengänge.

Die Bundesregierung hat mit der Neuauflage des Onlinezugangsgesetzes (OZG 2.0) einen entscheidenden Schritt zur Digitalisierung der Verwaltung in Deutschland unternommen. 

Ziel des Gesetzes ist es, dass Bürgerinnen und Bürger ab dem Jahr 2028 das Recht haben sollen, die meisten Behördengänge online abwickeln zu können. 

Dieser ambitionierte Plan, der von der Tagesschau detailliert vorgestellt wird, sieht vor, dass dieses Recht ab 2028 bei Verwaltungsgerichten eingeklagt werden kann, allerdings mit Ausnahmen für Dienstleistungen, bei denen eine digitale Bereitstellung "technisch und rechtlich" nicht umsetzbar ist.

Innerhalb von zwei Jahren nach der nächsten Bundestagswahl soll das Bundesinnenministerium Standards und Schnittstellen für den Onlinezugang zu Verwaltungsleistungen festlegen. 

Dies soll nicht nur den Druck zur Umsetzung digitaler Dienste erhöhen, sondern auch die Akzeptanz des zentralen Bundeskontos (Bund-ID) durch ein vereinfachtes Log-in-Verfahren verbessern. 

Künftig soll die Identifizierung mit dem elektronischen Personalausweis (ePerso) nur beim ersten Mal notwendig sein, danach können auch biometrische Merkmale zur Bestätigung genutzt werden.

Trotz dieser Fortschritte hinkt Deutschland bei der Digitalisierung der Verwaltung hinterher. Von den gesetzlich vorgeschriebenen 581 Behördenservices waren Ende 2023 nur 81 vollständig online nutzbar. 

Die Neuauflage des OZG zielt darauf ab, diese Lücke zu schließen und die Verwaltungsdienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger zu vereinfachen und zu beschleunigen.