In Baden-Württemberg steht eine bedeutende Änderung in der Verwaltungssprache bevor: Der Einsatz von Gender-Sprache mit Sonderzeichen wie dem Binnen-I und dem Gendersternchen soll in der Sprache der Landesbehörden verboten werden.
Dies kündigte der baden-württembergische Innenminister Thomas Strobl (CDU) an.
Die geplante Regelung soll für den Schriftverkehr von Ministerien oder Regierungspräsidien gelten, während Schulen und Hochschulen zunächst nicht betroffen sein sollen.
Laut einem Bericht des SWR wurde das Verbot als Reaktion auf ein Volksbegehren gegen eine Genderpflicht an Schulen und Behörden eingeleitet, das aus formalen Gründen abgelehnt wurde.
Die Initiatoren des Volksbegehrens hatten tausende Unterschriften gesammelt. Innenminister Strobl betonte, dass die Gendersprache exklusiv sei und Gräben statt Brücken aufreiße.
Die CDU-Fraktion unterstützt diese Position und lud den Initiator des Volksbegehrens, Klaus Hekking, zu einer Fraktionssitzung ein.
Hekking hatte zuvor Klage beim Verfassungsgerichtshof eingereicht, kündigte jedoch an, diese zurückzuziehen, sollte das Genderverbot umgesetzt werden.