Stadt Essen verliert Rechtsstreit gegen AfD

Olivia Rosenberg

22 Wochen vor

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14/06/2024
Deutschland
Foto: Wikimedia Commons
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AfD darf Grugahalle nutzen.

Die Stadt Essen muss der AfD die Grugahalle für ihren Bundesparteitag am 29. und 30. Juni ohne Auflagen zur Verfügung stellen. 

Dies entschied das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss. 

Die Stadt wollte die Nutzung der Halle von einer Selbstverpflichtungserklärung abhängig machen, in der die AfD die Verantwortung für mögliche strafbare Äußerungen auf dem Parteitag übernehmen sollte. Diese Bedingung hat das Gericht nun untersagt.

Laut einem Bericht der Welt hat die 15. Kammer des Verwaltungsgerichts entschieden, dass die AfD Anspruch auf Gleichbehandlung bei der Nutzung öffentlicher Einrichtungen wie der Grugahalle hat. 

Die Partei dürfe nicht anders behandelt werden als andere politische Parteien. Der Zugang zu öffentlichen Räumlichkeiten könne nur dann verweigert werden, wenn eine hohe Wahrscheinlichkeit für strafbare Handlungen bestehe. 

Das Gericht sah keine ausreichenden Tatsachen, die eine solche Gefahr mit hoher Wahrscheinlichkeit belegen würden.

Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Die Stadt Essen kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster einlegen. 

Ob die Stadt diesen Schritt gehen wird, ist noch unklar. Parallel dazu ist der Streit um den Bundesparteitag auch am Landgericht Essen anhängig, wo am Montag eine mündliche Verhandlung stattfinden soll.