Das Verwaltungsgericht Köln hat in einem richtungsweisenden Urteil entschieden, dass die Junge Alternative (JA), die Jugendorganisation der Alternative für Deutschland (AfD), vom Bundesamt für Verfassungsschutz als "gesichert extremistische Bestrebung" eingestuft werden darf.
Diese Entscheidung markiert einen signifikanten Moment in der Auseinandersetzung mit rechtsextremen Tendenzen innerhalb politischer Jugendorganisationen in Deutschland.
Die Einstufung basiert auf der Feststellung, dass sich die Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen der JA seit einem vorangegangenen Urteil zur Einstufung als Verdachtsfall "zur Gewissheit verdichtet" haben, wie die Tagesschau berichtet.
Das Gericht hob hervor, dass die JA an einem "völkisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff" festhält und den "Erhalt des deutschen Volkes in seinem ethnischen Bestand" als zentrale politische Vorstellung vertritt, was einen klaren Verstoß gegen die Menschenwürde darstellt.
Darüber hinaus wurde eine massive ausländerfeindliche Stimmungsmache festgestellt, die sich insbesondere gegen den Islam und Muslime richtet.
Asylbewerber und Migranten werden pauschal verdächtigt und herabgewürdigt, was eine Missachtung ihrer Menschenwürde bedeutet.
Die JA agitiert zudem auf verschiedenen Ebenen gegen das Demokratieprinzip und unterhält Kontakte zu verfassungsfeindlich eingestuften Verbindungen wie der Identitären Bewegung.
Diese Entscheidung des Gerichts unterstreicht die Notwendigkeit, demokratische Werte aktiv zu verteidigen und extremistische Bestrebungen konsequent zu bekämpfen.