Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat sich zur Diskussion um eine Arbeitspflicht für Asylbewerber geäußert.
Er betonte, dass es bereits geltendes Recht sei, Asylbewerber in Gemeinschaftsunterkünften zu gemeinnütziger Arbeit zu verpflichten.
Heil sieht in der Beschäftigung während der Wartezeit in Sammelunterkünften im Einzelfall durchaus einen Sinn.
Diese Positionierung erfolgt vor dem Hintergrund einer Initiative des Saale-Orla-Kreises in Thüringen, die als erste ihrer Art in Deutschland gilt.
Der Deutsche Landkreistag forderte ebenfalls eine Arbeitspflicht für alle Asylbewerber, um ein gesellschaftliches Signal zu senden, berichtet der Tagesspiegel.
Heil betont jedoch, dass eine nachhaltige Arbeitsmarktintegration durch eine solche Pflicht nicht erreicht werden könne. Sein Ziel sei es, anerkannte Flüchtlinge dauerhaft in sozialversicherungspflichtige Arbeit zu bringen.
Die derzeitige Rechtslage in Deutschland schränkt den Zugang zum Arbeitsmarkt für neu ankommende Geflüchtete stark ein, wobei Asylbewerber grundsätzlich erst nach drei Monaten einer Arbeit nachgehen dürfen.
Die Diskussion um die Arbeitspflicht für Asylbewerber zeigt die Komplexität der Herausforderungen bei der Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt.
Während einige die Maßnahme als Möglichkeit zur sinnvollen Beschäftigung während der Wartezeit sehen, betont der Arbeitsminister die Notwendigkeit, langfristige Lösungen für die Arbeitsmarktintegration zu finden.