Kreuz im Garten: Warum ein Eigentümer sein Monument wieder abbauen muss

Olivia Rosenberg

11 Wochen vor

|

03/09/2024
Haus und Garten
Foto: Shutterstock
Foto: Shutterstock
Streit um riesiges Kreuz im Garten.

In einer Eigentümergemeinschaft führte die Aufstellung eines riesigen, beleuchteten Kreuzes in einem gemeinschaftlich genutzten Garten zu einem Rechtsstreit, der vor Gericht endete.

Ein Eigentümer, der ein Sondernutzungsrecht für einen Teil des Gartens hatte, stellte dort ein 7,36 Meter hohes Kreuz auf, das mit einer Leuchtkette umrandet war.

Dieses Monument war nicht nur imposant, sondern sorgte auch für Unmut bei einem anderen Eigentümer, der schließlich Klage auf Beseitigung des Kreuzes erhob.

Das Landgericht Düsseldorf musste über den Fall entscheiden und gab der Klage statt.

Wie myHOMEBOOK berichtet, urteilte das Gericht, dass das Kreuz eine nachteilige bauliche Veränderung darstellt, die über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinausgeht.

Das Kreuz, das sowohl tagsüber als auch in den Abendstunden als störender Fremdkörper wahrgenommen wird, beeinträchtigt das Sondereigentum des klagenden Eigentümers in unzumutbarer Weise.

Zudem verändere es das Erscheinungsbild des Gartens so stark, dass dieser den Charakter einer Gedenkstätte annehme.

Das Urteil zeigt deutlich, dass Sondernutzungsrechte im Garten nicht grenzenlos sind.

Bauliche Veränderungen, die das Erscheinungsbild der Wohnanlage beeinträchtigen oder andere Eigentümer stören, bedürfen der Zustimmung der gesamten Eigentümergemeinschaft.

Das Gericht entschied, dass das Kreuz entfernt werden muss, da es das Sondernutzungsrecht des aufstellenden Eigentümers überschritt.