Teure Zweckentfremdung: Warum die Garage keine Werkstatt sein darf

Olivia Rosenberg

18 Wochen vor

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28/06/2024
Haus und Garten
Foto: Shutterstock
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So riskieren Sie hohe Strafen in der Garage.

Viele Menschen nutzen ihre Garage nicht nur zum Abstellen ihres Autos, sondern auch als Abstellraum, Werkstatt oder sogar als Partyraum.

Was für viele selbstverständlich ist, kann teuer werden, da bei einer Zweckentfremdung der Garage Bußgelder drohen. Garagen sind gesetzlich dafür vorgesehen, Fahrzeuge zu parken, und eine dauerhafte Umnutzung bedarf einer behördlichen Genehmigung.

Wie myhomebook berichtet, weist der Eigentümerverband Haus & Grund Rheinland-Pfalz darauf hin, dass Garagen zur Entlastung des öffentlichen Verkehrsraums dienen sollen.

Wird der Platz durch andere Gegenstände blockiert, ist dies eine unzulässige Nutzungsänderung.

Dies kann nicht nur Bußgelder von bis zu 500 Euro zur Folge haben, sondern auch schwerwiegende Konsequenzen im Schadensfall, wenn beispielsweise die Versicherung aufgrund der Zweckentfremdung nicht zahlt.

Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Darmstadt aus dem Jahr 2012 bestätigte, dass eine Garage vorrangig der Unterbringung von Fahrzeugen dienen muss.

In einer Garage dürfen zugelassene Fahrzeuge und Zubehör wie Reifen, Wagenheber und geringe Mengen Kraftstoff gelagert werden. Auch Fahrräder und Rasenmäher sind erlaubt, solange genügend Platz für ein Fahrzeug bleibt.

Mieter von Garagen müssen besonders vorsichtig sein, da bei Missachtung der Nutzungsbedingungen sogar eine Kündigung drohen kann, die auch den Mietvertrag der Wohnung betreffen könnte.