Vorsicht, Bußgeld: Diese beliebte Teichpflanze ist jetzt illegal

Olivia Rosenberg

2 Wochen vor

|

29/08/2024
Haus und Garten
Foto: Shutterstock
Foto: Shutterstock
Warum die Muschelblume verboten wurde.

Die Muschelblume, auch als Wassersalat bekannt, ist eine beliebte Wasserpflanze, die häufig in Teichen und Aquarien verwendet wird.

Doch seit August 2024 ist sie in der Europäischen Union verboten. Grund für das Verbot ist ihre Aufnahme in die Unionsliste invasiver gebietsfremder Arten.

Diese Liste umfasst Pflanzen und Tiere, die eine Bedrohung für die heimische Artenvielfalt darstellen.

Ursprünglich stammt die Muschelblume aus Südamerika, doch durch den internationalen Handel und Reisen hat sie sich in vielen Teilen der Welt ausgebreitet, einschließlich Europas.

Wie myHOMEBOOK berichtet, gilt die Muschelblume als invasive Art, weil sie sich schnell ausbreitet und heimische Ökosysteme stören kann.

Insbesondere bei hohen Temperaturen kann die Pflanze in Teichen stark wachsen und sich über weite Strecken ausbreiten, beispielsweise durch Vögel, die Pflanzenteile weitertragen.

Wer die Pflanze nach dem 2. August 2024 weiterhin handelt, züchtet oder verbreitet, riskiert hohe Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro.

Das Verbot gilt auch für den Austausch unter Privatpersonen, beispielsweise beim Verkauf von Aquarien.

Wer die Pflanze entsorgen möchte, sollte sie im Restmüll und nicht im Kompost oder Biomüll entsorgen, um eine unkontrollierte Ausbreitung zu verhindern.