BGH-Urteil: Vermieter dürfen Kaution auch Jahre später einbehalten

Olivia Rosenberg

19 Wochen vor

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12/07/2024
Immobilien
Foto: Shutterstock
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Kautionseinbehalt auch nach Verjährungsfrist möglich.

Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) gibt Vermietern mehr Zeit, um Kautionen einzubehalten und Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Im verhandelten Fall ging es um eine Mieterin aus Bayern, die Anfang 2019 aus ihrer Wohnung ausgezogen war und Schäden hinterlassen hatte. 

Der Vermieter stellte erst im Mai 2020 eine Schadensersatzforderung, mehr als ein halbes Jahr nach dem Auszug. Die Mieterin klagte daraufhin erfolgreich vor dem Amtsgericht Erlangen und dem Landgericht Nürnberg-Fürth, da die Forderung ihrer Meinung nach verjährt war.

Laut MyHomebook entschied der BGH jedoch zugunsten des Vermieters. 

Die Richter urteilten, dass die Möglichkeit des Vermieters, sich im Rahmen der Kautionsabrechnung hinsichtlich etwaiger Schadensersatzansprüche zu befriedigen, nicht an der fehlenden Ausübung der Ersetzungsbefugnis innerhalb der Verjährungsfrist scheitern soll. 

Dies bedeutet, dass Vermieter theoretisch auch Jahre nach dem entstandenen Schaden die Kaution einbehalten und Schadensersatzforderungen stellen können. 

Der Fall wurde an das Landgericht Nürnberg-Fürth zurückverwiesen, um festzustellen, ob die Schadensersatzansprüche des Vermieters überhaupt bestehen.

Diese Entscheidung hat weitreichende Auswirkungen für Mieter und Vermieter. 

Während Vermieter nun mehr Zeit haben, Ansprüche geltend zu machen, erhöht sich für Mieter das Risiko, dass sie auch lange nach ihrem Auszug noch für Schäden zur Rechenschaft gezogen werden können.