Geheimer Steuertrick mit Payback und BahnBonus

Olivia Rosenberg

30 Wochen vor

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26/12/2023
Lifestyle
Foto: Shutterstock
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Versteckte Steuerfallen bei Bonusprogrammen.

Bonusprogramme wie Payback oder BahnBonus sind für viele eine willkommene Möglichkeit, beim Einkaufen oder Reisen Prämien zu sammeln. 

Doch wie Der Westen berichtet, gibt es bei der steuerlichen Behandlung dieser Programme einige wichtige Aspekte zu beachten, um nicht unerwartet Steuern zahlen zu müssen.

Grundsätzlich sind die aus Bonusprogrammen resultierenden Prämien für Privatpersonen steuerfrei. 

Dies gilt sowohl für Sach- und Preisvorteile, die man beispielsweise durch das Sammeln von Flugmeilen erhält, als auch für Vorteile aus anderen Bonusprogrammen. 

Steuer-Experte Fabian Walter, bekannt als „Steuerfabi“ auf Instagram, weist jedoch darauf hin, dass die Situation anders aussieht, wenn die gesammelten Punkte oder Meilen im geschäftlichen Kontext genutzt werden.

Ein Beispiel hierfür ist die Nutzung von angesammelten Meilen für private Zwecke, die ursprünglich durch Geschäftsreisen gesammelt wurden. 

In solchen Fällen müssen die Vorteile versteuert werden. Es gibt allerdings eine Ausnahme: die Pauschalversteuerung. Einige Unternehmen, wie die Deutsche Bahn, übernehmen diese Pauschalversteuerung für ihre Kunden. 

Das bedeutet, dass man geschäftlich erworbene Bahntickets kaufen und die dafür erhaltenen Punkte für private Fahrten nutzen kann, ohne dass dafür Steuern anfallen.