Aldi Süd musste eine Niederlage vor Gericht einstecken, die Auswirkungen auf die zukünftige Preisgestaltung des Discounters hat.
Der Europäische Gerichtshof entschied, dass Aldi bei der Bewerbung von Rabatten in Prospekten künftig den günstigsten Preis der letzten 30 Tage angeben muss.
Damit sollen irreführende Rabatte verhindert werden, bei denen Produkte kurzzeitig teurer gemacht werden, um sie anschließend als „reduziert“ zu bewerben.
Diese Praxis wurde von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg angeprangert, die den Fall vor das Landgericht Düsseldorf und schließlich bis vor den Europäischen Gerichtshof brachte.
Wie Der Westen berichtet, bedeutet das Urteil, dass Aldi seine Preisstrategien in Prospekten anpassen muss.
Bislang hatte der Discounter nur im Kleingedruckten auf die korrekten Rabatte hingewiesen, doch in Zukunft müssen diese klar und transparent im Vergleich zum 30-Tages-Tiefstpreis dargestellt werden.
Kunden sollen dadurch vor sogenannten „falschen Rabatten“ geschützt werden, die oft nur eine Rückkehr zum ursprünglichen Preis darstellen.