Seit dem Inkrafttreten der neuen Förderrunde des Heizungsgesetzes können nun alle Wohnungseigentümer und Hausbesitzer staatliche Zuschüsse für den Austausch alter Heizungen gegen klimafreundlichere Alternativen beantragen.
Neben den bereits vorher berechtigten privaten Eigentümern von Mehrfamilienhäusern und selbstgenutzten Einfamilienhäusern, können jetzt auch Vermieter von Einfamilienhäusern, Unternehmen und Kommunen Förderanträge stellen.
Diese Neuerung wurde von der KfW-Bank bekannt gegeben, die für die Abwicklung der Zuschüsse zuständig ist.
Wie die Tagesschau berichtet, können Förderungen von mindestens 30 Prozent beantragt werden, wobei der Zuschuss in einigen Fällen auf bis zu 70 Prozent ansteigen kann.
Dies hängt unter anderem vom Einkommen und der Geschwindigkeit des Heizungstauschs ab. Besonders förderwürdig sind Heizsysteme, die erneuerbare Energien nutzen, wie beispielsweise Wärmepumpen.
Für diese Anlagen, die Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle nutzen, kann zusätzlich ein Effizienzbonus von fünf Prozent gewährt werden.
Das Heizungsgesetz, das ab 2024 in Kraft tritt, schreibt vor, dass neu installierte Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen.
Die Regelungen gelten zunächst jedoch nur für Neubauten in Neubaugebieten, während bestehende, funktionsfähige Heizungen weiterhin betrieben werden dürfen.
Trotz der erweiterten Fördermöglichkeiten bleibt die Nachfrage nach Wärmepumpen hinter den Erwartungen zurück. Der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) verzeichnete im ersten Halbjahr 2024 einen Absatzrückgang von 54 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.