Die Verbraucherzentrale Sachsen plant, gegen Amazon vorzugehen, wegen der Einführung von Werbung in Serien und Filmen auf Amazon Prime Video, die als einseitige Vertragsänderung angesehen wird.
Abonnenten, die den Streamingdienst weiterhin werbefrei nutzen möchten, stehen vor der Wahl, einen Aufpreis zu zahlen.
Die Verbraucherschützer argumentieren, dass Amazon die Zustimmung seiner Abonnenten für solche Änderungen hätte einholen müssen.
Eine Sammelklage wird vorbereitet, bei der sich betroffene Kunden anschließen können, um im Erfolgsfall ihre Kosten zurückerstattet zu bekommen.
Die Stiftung Warentest hat die neue Werbepraxis bei Amazon Prime Video ebenfalls als rechtswidrig eingestuft, wie die Tagesschau berichtet.
Diese Entwicklung zeigt die wachsende Spannung zwischen Verbraucherinteressen und den Geschäftsmodellen großer Streaming-Anbieter.
Die Entscheidung von Amazon, Werbung in ihr Streaming-Angebot zu integrieren und für die werbefreie Nutzung einen Aufpreis zu verlangen, hat eine Debatte über die Rechte der Verbraucher und die Transparenz von Vertragsänderungen ausgelöst.