Vorsicht, Mieter: Diese Pflanzen dürfen nicht auf den Balkon

Geschrieben von Olivia Rosenberg

Foto: Shutterstock
Foto: Shutterstock
So vermeiden Sie Konflikte mit dem Vermieter.

Die Gestaltung des eigenen Balkons mit Pflanzen bietet vielen Mietern eine willkommene Möglichkeit, sich eine grüne Oase inmitten des städtischen Raums zu schaffen. 

Doch nicht jede Bepflanzung ist erlaubt. Wie ein Artikel von myHOMEBOOK aufzeigt, existieren spezifische Regeln und Einschränkungen, die Mieter beachten müssen, um Konflikte mit dem Vermieter oder den Nachbarn zu vermeiden.

Insbesondere in dicht besiedelten Wohngebieten können unüberlegte Entscheidungen in der Balkongestaltung schnell zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen.

Ein markantes Beispiel für eine unzulässige Bepflanzung ist der Fall eines Mieters, der einen Ahornbaum auf seinem Balkon pflanzte.

Mit der Zeit verursachte der Baum nicht nur strukturelle Schäden am Gebäude, sondern stellte auch ein Sicherheitsrisiko dar. 

Solche Fälle verdeutlichen, dass Pflanzen, die zu groß werden oder das Mauerwerk beschädigen können, nicht für die Balkonbegrünung geeignet sind. 

Ebenso problematisch sind Rankpflanzen wie Efeu oder Wilder Wein, die das Mauerwerk angreifen können, sowie Hängepflanzen, die über den Balkonrand hinauswachsen und den Nachbarn stören könnten.

Darüber hinaus ist der Anbau von Cannabis, trotz einer sich abzeichnenden Legalisierung, ein heikles Thema und kann zur fristlosen Kündigung führen. 

Die Wahl der richtigen Pflanzen und eine vorausschauende Planung sind daher essenziell, um den Balkon legal und harmonisch zu gestalten. 

Es empfiehlt sich, im Zweifelsfall Rücksprache mit dem Vermieter zu halten und dessen Zustimmung einzuholen, um den Hausfrieden zu wahren und den Balkon als Ort der Entspannung genießen zu können.