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Ein Land lehnt US-Anfrage für Militärflüge ab – hier ist der Grund

Ein Land lehnt US-Anfrage für Militärflüge ab – hier ist der Grund
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Die Schweiz hat eine US-Anfrage abgelehnt, zwei militärische Aufklärungsflugzeuge während des Krieges um Iran über ihr Territorium fliegen zu lassen. Die Behörden erklärten, Neutralitätsgesetze verbieten militärische Überflüge im Zusammenhang mit dem Konflikt.

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Die Schweiz hat eine Anfrage der Vereinigten Staaten abgelehnt, amerikanischen Militärflugzeugen den Überflug über ihr Territorium zu erlauben, und sich dabei auf die strengen Neutralitätsgesetze des Landes im Zusammenhang mit dem laufenden Krieg um Iran berufen.

Die Schweizer Regierung bestätigte, dass Washington die Genehmigung für zwei amerikanische militärische Aufklärungsflugzeuge beantragt hatte, den schweizerischen Luftraum zu überqueren.

Die Behörden lehnten den Antrag ab, weil die Flüge mit militärischen Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Konflikt verbunden waren.

Neutralitätsgesetz angewendet

Schweizer Beamte erklärten, die Entscheidung basiere auf der Neutralitätsgesetzgebung des Landes, die Unterstützung für eine an einem bewaffneten Konflikt beteiligte Partei einschränkt.

„Das Neutralitätsgesetz verbietet Überflüge von Konfliktparteien, wenn diese einen militärischen Zweck im Zusammenhang mit dem Konflikt haben“, erklärte die Schweizer Regierung in einer Stellungnahme.

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Die Schweiz verfolgt seit Jahrhunderten eine Politik der Neutralität und wendet häufig strenge Regeln für militärische Aktivitäten im Zusammenhang mit ausländischen Kriegen an.

Einige Flüge dennoch genehmigt

Trotz der Ablehnung der Aufklärungsflüge genehmigte die Schweizer Regierung drei weitere Flüge mit Bezug zu den USA.

Dabei handelte es sich um einen Wartungsflug und zwei Transportflüge im Zusammenhang mit der allgemeinen Lage.

Die Behörden erklärten, dass solche Flüge erlaubt sein können, sofern sie nicht direkt an militärischen Operationen beteiligt sind.

Humanitäre Missionen bleiben erlaubt

Die Schweizer Behörden betonten, dass humanitäre und medizinische Flüge von den Neutralitätsbeschränkungen ausgenommen sind.

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Dazu gehören Flugzeuge, die Verwundete transportieren, sowie Missionen, die nicht mit Kampfhandlungen verbunden sind.

„Humanitäre und medizinische Flüge, einschließlich des Transports von Verwundeten, sowie Flüge ohne Bezug zum Konflikt sind erlaubt“, erklärte die Regierung.

Künftige Anfragen könnten abgelehnt werden

Schweizer Beamte warnten außerdem, dass künftige Überfluganfragen abgelehnt werden könnten, wenn sie mit militärischen Operationen im Zusammenhang mit dem Konflikt verbunden erscheinen.

Anträge, die das übliche Verkehrsaufkommen überschreiten oder keine klare Erklärung ihres Zwecks enthalten, könnten ebenfalls zurückgewiesen werden.

Quellen: Reuters, dpa, Agerpres

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