Kindesentführung: Haftbefehl gegen Block House-Erbin

Olivia Rosenberg

29 Wochen vor

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04/01/2024
Polizei
Foto: Shutterstock
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Europäischer Haftbefehl gegen Block-Erbin.

In einem eskalierenden Sorgerechtsstreit wurde gegen Christina Block, die Erbin der bekannten Hamburger Steakhaus-Kette "Block House", ein europäischer Haftbefehl erlassen. 

Dies berichtet die Bild-Zeitung. Der Haftbefehl wurde von den dänischen Behörden an das Hamburger Landeskriminalamt gesendet und von der Staatsanwaltschaft Hamburg in einen Aufenthaltsbeschluss umgewandelt. 

Dies bedeutet, dass Christina Block der Polizei stets ihren Aufenthaltsort mitteilen muss. 

Der Hintergrund des Haftbefehls ist ein dramatischer Vorfall in der Silvesternacht, bei dem die gemeinsamen Kinder von Christina Block und ihrem Ex-Mann Stephan Hensel in Dänemark ihrem Vater entrissen und nach Deutschland gebracht wurden. 

Christina Block bestätigte später, dass die Kinder bei ihr seien. Der Sorgerechtsstreit zwischen Block und Hensel dauert bereits seit Jahren an. 

Ein Hamburger Gericht hatte 2021 die Herausgabe der Kinder angeordnet, doch das dänische Recht verhinderte die Durchsetzung dieses Beschlusses.

Die Situation wirft Fragen über die Auswirkungen des Vorfalls auf das Sorgerechtsverfahren und die Rolle internationaler Rechtsnormen in solchen Fällen auf.