Neue THC-Grenzwerte im Straßenverkehr ab heute: Was Autofahrer jetzt wissen müssen

Olivia Rosenberg

13 Wochen vor

|

22/08/2024
Polizei
Foto: Shutterstock
Foto: Shutterstock
Was für junge Fahrer in der Probezeit gilt.

Ab sofort gelten in Deutschland neue Bestimmungen für den Konsum von Cannabis im Straßenverkehr. Der Bundestag hat im Juni neue Regeln verabschiedet, die nun in Kraft treten. 

Ab jetzt ist das Fahren unter dem Einfluss von Cannabis nicht mehr generell verboten, doch es gelten strikte Grenzwerte. 

Für den psychoaktiven Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) liegt der neue Grenzwert bei 3,5 Nanogramm je Milliliter Blutserum. 

Wird dieser Wert überschritten, drohen empfindliche Strafen, darunter 500 Euro Bußgeld und ein Monat Fahrverbot. Kombiniert der Fahrer den Cannabis-Konsum mit Alkohol, erhöht sich die Strafe auf 1.000 Euro.

Laut einem Bericht der Tagesschau gibt es jedoch strengere Regeln für bestimmte Gruppen. 

Für Fahranfänger in der zweijährigen Probezeit sowie für Fahrer unter 21 Jahren gilt weiterhin ein absolutes Cannabis-Verbot. 

Hier können bereits geringere Mengen THC zu einem Bußgeld von 250 Euro führen. Die neuen Regeln betreffen nicht nur den Konsum von Joints, sondern auch THC-haltige Lebensmittel, Getränke, Öle und Extrakte.

Bisher drohten bereits bei einem Nachweis von 1 Nanogramm THC im Blutserum rechtliche Konsequenzen, was sich nun geändert hat.