Zwei Personen müssen sich nach dem Tod ihres vier Monate alten Kindes vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft hat getrennte Anklagen gegen den Vater und die Mutter erhoben.
Ein 23-jähriger Mann aus Ringsted in Dänemark ist wegen Mordes an seinem Säuglingssohn angeklagt. Die ebenfalls 23-jährige Mutter des Kindes wird der Beihilfe zu der mutmaßlichen Tat beschuldigt.
Die Vorwürfe gehen aus der Anklageschrift hervor, die dem Sender TV 2 vorliegt. Beide Angeklagten bestreiten die Vorwürfe.
Getrennte Vorwürfe gegen die Eltern
Laut Anklageschrift soll der Vater das Baby über einen Zeitraum von sieben Wochen im Jahr 2025 wiederholt fest zusammengedrückt und heftig geschüttelt haben. Einige der Vorfälle sollen sich mehrmals an einem einzigen Tag in der Wohnung der Familie in Ringsted ereignet haben.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft erlitt der Junge Atemprobleme sowie Blutungen unter der harten Hirnhaut auf beiden Seiten des Gehirns. Er starb am 26. Mai 2025 im Alter von nur viereinhalb Monaten.
Dem Vater wird in erster Linie Mord vorgeworfen. Hilfsweise ist er wegen besonders schwerer Körperverletzung mit Todesfolge angeklagt. Diesen Vorwurf kann das Gericht prüfen, falls die Voraussetzungen für eine Verurteilung wegen Mordes nicht erfüllt sind.
Die Staatsanwaltschaft wirft der Mutter nicht vor, ihrem Kind selbst körperliche Gewalt zugefügt zu haben. Die Anklage gegen sie stützt sich vielmehr auf den Vorwurf, sie habe von den Misshandlungen gewusst, jedoch nicht ausreichend gehandelt, um ihren Sohn zu schützen.
Nach der Anklageschrift reichten ihre mündlichen Einwände nicht aus, um die mutmaßlichen Übergriffe zu verhindern. Die Staatsanwaltschaft argumentiert daher, sie habe ihre aus der Elternrolle resultierende Fürsorgepflicht verletzt. Eine mögliche Strafbarkeit im Zusammenhang mit dem Hilfsvorwurf stützt sich ebenfalls auf den Vorwurf, nicht eingegriffen zu haben.
Dreitägige Verhandlung geplant
Der Junge wurde im Januar 2025 sieben Wochen zu früh geboren und Ende Mai in das örtliche Krankenhaus in Ringsted eingeliefert.
Die Polizei nahm beide Eltern am 25. Mai fest, woraufhin sie in Untersuchungshaft kamen. Ihr Sohn starb am folgenden Tag.
Die Mutter wurde nach etwas mehr als zwei Monaten aus der Untersuchungshaft entlassen, während der Vater weiterhin in Untersuchungshaft ist.
Der Prozess soll am Dienstag vor dem Bezirksgericht Roskilde beginnen. Zwei weitere Verhandlungstage sind für später in der Woche angesetzt. Über den Fall entscheiden ein Berufsrichter und zwei Schöffen.
Nach dänischem Recht kann Mord mit einer Freiheitsstrafe zwischen fünf Jahren und lebenslanger Haft geahndet werden. Für besonders schwere Körperverletzung beträgt das Höchstmaß der Strafe sechs Jahre.
Das Gericht muss nun entscheiden, ob die Staatsanwaltschaft die Vorwürfe gegen einen oder beide Elternteile nachweisen kann. Beide Angeklagten haben sich für nicht schuldig erklärt.
Quellen: TV 2