Im Zusammenhang mit den Sprengstoffanschlägen auf die Nord-Stream-Pipelines in der Ostsee hat der Generalbundesanwalt Jens Rommel einen ersten Haftbefehl erwirkt.
Dieser richtet sich gegen den Ukrainer Wolodymyr Z., der sich zuletzt in Polen aufgehalten haben soll, nun aber untergetaucht ist, so die Tagesschau.
Die Ermittlungen, die unter anderem durch Recherchen von ARD, SZ und Die Zeit vorangetrieben wurden, ergaben zudem Verdachtsmomente gegen zwei weitere Ukrainer, die möglicherweise als Taucher an der Platzierung der Sprengladungen beteiligt waren.
Die Ermittler konnten ihre Beweise in den letzten Monaten so weit festigen, dass im Juni ein Haftbefehl beim Bundesgerichtshof erlassen wurde.
Diese Entwicklungen deuten auf einen Durchbruch in einem der spektakulärsten Kriminalfälle der letzten Jahrzehnte hin.
Während Schweden und Dänemark ihre Ermittlungen bereits eingestellt haben, führt der Generalbundesanwalt das Verfahren wegen des Verdachts auf „vorsätzliche Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion“ und „verfassungsfeindliche Sabotage“ weiter.
Die Hinweise auf Wolodymyr Z. stützen sich unter anderem auf Informationen eines ausländischen Nachrichtendienstes, die allerdings nicht direkt im Strafverfahren verwendet werden dürfen, um die Quelle zu schützen.