In Schottland hat der Fall einer Frau, die wegen des Verdachts auf Sozialleistungsbetrug vor Gericht steht, für Aufsehen gesorgt.
Annette Bond, die seit 2004 aufgrund einer Multiplen Sklerose-Diagnose als stark mobilitätseingeschränkt galt, soll unrechtmäßig Sozialleistungen in Höhe von rund 78.416,18 Euro für „eingeschränkte Mobilität“ erhalten haben.
Die Behörden wurden stutzig, als Beobachtungen ergaben, dass Bond in der Lage war, fast täglich 5 Kilometer in weniger als 30 Minuten zu laufen, was ihre angegebene Mobilitätseinschränkung in Frage stellte.
Die Überwachung durch die Polizei, die zwischen Mai und August 2017 durchgeführt wurde, deckte auf, dass Bond ihre körperliche Aktivität und Fähigkeit, ohne Hilfe zu laufen, nicht den Behörden gemeldet hatte.
Dies führte laut Het Nieuwsblad zu Zweifeln an der Legitimität ihrer Leistungsansprüche.
Bond verteidigt sich gegen die Anschuldigungen und besteht darauf, dass sie die Sozialleistungen rechtmäßig erhalten hat und dass ihre Nichtmeldung der verbesserten Gesundheit kein Fehlverhalten darstellt.
Der Fall wirft wichtige Fragen über die Bewertung von Mobilitätseinschränkungen und die Verantwortung von Leistungsempfängern auf, ihre Gesundheitszustände korrekt zu melden.
Er unterstreicht auch die Herausforderungen, mit denen Sozialleistungssysteme konfrontiert sind, um Betrug zu verhindern, während sie gleichzeitig Unterstützung für diejenigen bereitstellen, die sie benötigen.