Das Aufladen eines Plug-in-Hybridautos erwies sich als teure Lektion für Autofahrer Peter. Er glaubte, sein Fahrzeug kostenlos auf dem Parkplatz eines Lidl-Marktes in Kaatsheuvel, Niederlande, laden zu können. Zu seiner großen Überraschung erhielt er jedoch am Ende des Monats eine Rechnung über 500 Euro.
Diese unerwartete Gebühr war auf eine sogenannte Blockiergebühr zurückzuführen, einen zusätzlichen Betrag, den man zahlt, wenn das Auto nach einer bestimmten Zeit immer noch an der Ladestation angeschlossen ist. Bei Lidl in Kaatsheuvel beträgt der Ladetarif 0,66 Euro pro Kilowattstunde. Nach vierzig Minuten tritt eine teurere Blockiergebühr von 0,54 Euro pro Minute in Kraft, ein Detail, das Peter übersehen hatte.
„Es gab Informationen, dass man hier kostenlos laden könnte. Später stellte sich heraus, dass die App zwei Ladestationen an diesem Standort anzeigte. Eine mit den korrekten, hohen Tarifen und diese kostenlose Ladestation. In Wirklichkeit gibt es jedoch nur einen Ladeplatz: den mit den hohen Tarifen“, erklärte Peter gegenüber dem ANWB (Königlicher Niederländischer Touring Club) laut Niuewsblad.nl.
Später wurde enthüllt, dass der alte kostenlose Ladeplatz schon vor einiger Zeit übernommen wurde, aber der ursprüngliche Betreiber hatte diesen nicht abgemeldet.
Kein Einzelfall
Peters Geschichte ist sicherlich nicht einzigartig. Der ANWB weist darauf hin, dass viele Fahrer in den Niederlanden nichts von der zusätzlichen Ladegebühr wissen. "Jeder, der sein Elektroauto nach Deutschland oder Österreich gefahren hat, kennt zweifellos die Blockiergebühr, aber auch an niederländischen Ladestationen wird immer öfter eine Blockiergebühr erhoben."
Dennoch ist der ANWB nicht gegen das Konzept einer Blockiergebühr.
„Schließlich gibt es weit mehr Elektroautos als öffentliche Ladepunkte, und eine Blockiergebühr kann ein wirksames Mittel sein, um das ‚Ladesäulenkleben‘ zu verhindern. Gleichzeitig sind wir der Meinung, dass der Zeitraum, nach dem diese Blockiergebühr erhoben wird, und deren Höhe in einem angemessenen Verhältnis zur beabsichtigten Nutzung der Ladestation und des Standortes stehen sollten.“
Nutzer informieren
„Darüber hinaus würden wir gerne sehen, dass die Blockiergebühr auf 3 Stunden begrenzt wird, und es wäre hilfreich, Nutzer über diese Gebühr durch ein Schild oder einen Aufkleber an der Station zu informieren“, fügte der ANWB hinzu.
Als Reaktion auf Anfragen des ANWB hat Lidl erklärt, dass die Zeitbegrenzung eingeführt wurde, weil ihre Ladegeräte missbraucht wurden und sie so vielen Kunden wie möglich das Laden ermöglichen wollen.
Gleichzeitig erkennen sie an, dass die aktuelle Blockiergebühr zu extrem ist und haben daher beschlossen, diese ab dem 1. März abzuschaffen. Kunden, denen diese Blockiergebühr in Rechnung gestellt wurde, können sich bei Lidl melden und erhalten eine Erstattung, so die Supermarktkette.