Union und SPD haben sich auf Eckpunkte zur Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes verständigt.
Gerade lesen andere
Ziel ist es, europäische Klimavorgaben einzuhalten und gleichzeitig bestehende Heizsysteme weiterhin zu erlauben.
Einige bisher diskutierte Vorgaben entfallen, andere Pflichten bleiben bestehen.
Öl- und Gasheizungen bleiben erlaubt
Eigentümer dürfen ihre bestehenden Öl- und Gasheizungen weiter betreiben. Auch der Einbau neuer Anlagen dieser Art soll grundsätzlich möglich sein.
Allerdings sind künftig Beimischungen vorgesehen: Ab 2028 müssen Energieversorger fossilen Brennstoffen bis zu ein Prozent Biokraftstoff – etwa Biomethan – zusetzen.
Für neu eingebaute Heizungen steigt der vorgeschriebene Bioanteil ab 2029 auf zehn Prozent.
Lesen Sie auch
Bei Ölheizungen würde das beispielsweise den Einsatz von B10-Brennstoffen bedeuten.
Bis 2040 soll der Anteil in mehreren, noch festzulegenden Schritten weiter wachsen.
Gleichzeitig rechnen Fachleute mit steigenden Preisen für Öl und Gas, da der „CO₂-Preis“ voraussichtlich zunimmt.
Wer auf Wärmepumpe oder Fernwärme umsteigt, kann weiterhin staatliche Förderung erhalten.
Derzeit sind Zuschüsse von bis zu 21.000 Euro möglich. Ob diese Förderung in gleicher Höhe bestehen bleibt, ist noch offen.
Lesen Sie auch
Auswirkungen auf Mieter
Vermieter dürfen Kosten für energetische Modernisierungen teilweise auf Mieter umlegen, ausgenommen reine Reparaturausgaben.
Aktuell können jährlich bis zu acht Prozent der Modernisierungskosten weitergegeben werden.
Die Kaltmiete darf dabei innerhalb von sechs Jahren um höchstens drei Euro pro Quadratmeter steigen, bei sehr niedrigen Mieten um maximal zwei Euro.
Die Koalition kündigt an, Mieter vor „überhöhten Nebenkosten durch den Neueinbau unwirtschaftlicher Heizungen“ schützen zu wollen. Konkrete Vorschläge sollen folgen.
Neue Vorgaben für Neubauten
Laut Eckpunktepapier „werden auch die Vorgaben der Europäischen Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD) 1:1 umgesetzt“.
Lesen Sie auch
Ab 1. Januar 2030 müssen neue Häuser als „Nullemissionsgebäude“ errichtet werden. Das bedeutet, dass Heizsysteme weitgehend klimaneutral arbeiten müssen.
Quelle: BILD