Familien wurden darüber informiert, dass ein Schüler gestorben sei – nur um weniger als zwei Wochen später eine Korrektur zu erhalten. Die Schule hat angekündigt, ihre Verfahren zur Überprüfung sensibler Informationen zu verschärfen.
Eine Sekundarschule in Brüssel hat eine Mitteilung über den Tod eines Schülers zurückgezogen, nachdem Überprüfungen durch die Polizei ergeben hatten, dass kein Todesfall unter den Schülern registriert worden war.
Wie La DH, die Einsicht in die Mitteilungen der Schule hatte, berichtet, wurde die Korrektur am 8. Juli verschickt. Die ursprüngliche Nachricht war am 26. Juni an Schülerinnen und Schüler des fünften und sechsten Sekundarschuljahres sowie an deren Eltern gesendet worden.
Diese Jahrgänge entsprechen in Belgien weitgehend den letzten Jahren der Sekundarschulbildung.
In der ersten Mitteilung wurde der gemeldete Todesfall als Tatsache dargestellt. Darin hieß es, ein Schüler des fünften Jahrgangs sei unerwartet verstorben. Zugleich sprach die Schule der Familie, den Freunden, den Mitschülerinnen und Mitschülern sowie den Lehrkräften ihr Mitgefühl aus.
Die Schule organisierte außerdem Unterstützung durch Lehrkräfte und ihren Beratungsdienst für Schülerinnen und Schüler. Später erklärte sie, die Nachricht sei rasch verschickt worden, damit den von der vermeintlichen Tragödie Betroffenen unverzüglich Hilfe angeboten werden konnte.
Schule verschickt Korrektur
Fast zwei Wochen später wurden die Familien darüber informiert, dass die Meldung falsch gewesen war.
In ihrer zweiten Mitteilung bezeichnete die Schule die erhaltene Information als außergewöhnlich schwerwiegend und verurteilte die Verunsicherung, die dadurch innerhalb der Schulgemeinschaft ausgelöst worden war.
Sie räumte ein, dass die Mitteilung verschickt worden war, bevor alle erforderlichen Überprüfungen abgeschlossen waren. Obwohl die Absicht darin bestanden habe, Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte sofort zu unterstützen, hätte die Meldung zunächst bestätigt werden müssen.
Wie La DH berichtet, stellte ein Schüler des fünften Jahrgangs infrage, wie eine derart schwerwiegende Mitteilung ohne mehrfache Überprüfung veröffentlicht werden konnte.
Die Schule lehnte es ab, weitere Fragen von La DH zu beantworten. Ihr Beratungsdienst blieb weiterhin für Schülerinnen und Schüler verfügbar, die von der ursprünglichen Mitteilung und ihrer späteren Rücknahme betroffen waren.
Aus den verfügbaren Berichten geht weder hervor, woher die falsche Information stammte, noch, wie sie die Schule erreichte. Ebenso wird nicht festgestellt, dass die Polizei den betroffenen Schüler persönlich kontaktierte, sondern lediglich, dass ihre Überprüfungen keinen registrierten Todesfall unter den Schülern ergaben.
Die Schule erklärte, sie habe aus dem Vorfall gelernt und werde ihre Verfahren verschärfen. Künftig wolle sie Mitteilungen mit sensiblen Informationen sorgfältiger überprüfen, bevor sie an Schülerinnen, Schüler und Eltern verschickt werden.
Quellen: La DH