Ab dem 7. Juli müssen neu zugelassene Pkw in Deutschland mit einem sogenannten „Event Data Recorder“ (EDR), auch bekannt als Blackbox, ausgestattet sein.
Diese Regelung betrifft Fahrzeuge der Klassen M1 und N1, also hauptsächlich Pkw und leichte Nutzfahrzeuge.
Fahrzeuge, die vor diesem Datum zugelassen wurden oder umgemeldet werden, sind von dieser Pflicht ausgenommen, da eine Nachrüstung der Blackbox in vielen Fällen nicht möglich ist.
Wie echo24 berichtet, werden in der Blackbox verschiedene Fahrdaten gespeichert, die im Falle eines Unfalls zur Aufklärung herangezogen werden können.
Zu den aufgezeichneten Daten gehören unter anderem die Geschwindigkeit, die Stellung des Gaspedals, der Status der Bremse, die Motordrehzahl, der Lenkwinkel und die Aktivität von ABS und Stabilitätskontrolle.
Zudem werden auch Daten zur Aktivierung der Rückhaltesysteme, wie der Anschnallstatus von Fahrer und Beifahrer sowie der Auslösezeitpunkt der Airbags, festgehalten.
Der ADAC erklärt, dass die Blackbox alle Fahrdaten dauerhaft aufzeichnet, diese jedoch nur im Falle eines Unfalls speichert. Dabei werden die fünf Sekunden vor dem Crash und 300 Millisekunden nach dem Crash festgehalten.
Die Blackbox erkennt einen Unfall durch schnelle Geschwindigkeitsreduzierungen, Airbag-Auslösungen und ruckartige Gurtbewegungen.
Diese neue Regelung soll dazu beitragen, die Ursachen von Unfällen besser zu verstehen und zu analysieren. Allerdings wirft sie auch Fragen zum Datenschutz auf, da die aufgezeichneten Daten bei einem Unfall ausgelesen und verwendet werden können.
Die genaue Handhabung der Daten und deren Schutz werden daher von vielen Seiten intensiv diskutiert.