AfD-Klage gescheitert: AfD kann sich nicht gegen Verfassungsschutz wehren

Olivia Rosenberg

46 Wochen vor

|

07/02/2024
Deutschland
Foto: Shutterstock
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Gericht bestätigt extremistische Tendenzen.

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Die AfD erlebte eine juristische Niederlage, als ihr Eilantrag gegen eine spezifische Aussage im Verfassungsschutzbericht 2022 abgelehnt wurde. 

Das Verwaltungsgericht Berlin entschied, dass das Bundesinnenministerium berechtigt ist, in seinem Bericht zu vermerken, dass die AfD ein extremistisches Personenpotenzial von etwa 10.000 Mitgliedern oder 30 bis 40 Prozent aller Parteimitglieder aufweist. 

Diese Einschätzung basiert auf hinreichenden tatsächlichen Anhaltspunkten für ein Rechtsextremismuspotenzial innerhalb der Partei, insbesondere in Bezug auf den mittlerweile offiziell aufgelösten "Flügel" um Björn Höcke. 

Die Auflösung des Flügels habe laut Gericht nicht zur Eliminierung des Rechtsextremismuspotenzials geführt. 

Die AfD hat gegen diese Entscheidung bereits Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt, wie Der Tagesspiegel berichtet.

Diese Entscheidung unterstreicht die fortwährende Kontroverse um die AfD und ihre Positionierung innerhalb des politischen Spektrums Deutschlands. 

Die Feststellung des Gerichts, dass ein signifikanter Teil der AfD-Mitglieder rechtsextremistisches Potenzial aufweist, wirft wichtige Fragen über die Zukunft der Partei und ihre Rolle in der deutschen Politik auf.