Ein Jahr nach der Einführung des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes zieht das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine überwiegend positive Bilanz.
Das Gesetz, das seit dem 1. Januar 2023 für Großunternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten gilt, verpflichtet diese, ihre Lieferketten systematisch zu überprüfen und bei Verstößen wie Ausbeutung oder Zwangsarbeit Maßnahmen zu ergreifen.
Laut Tagesschau hat das BAFA bisher auf sein schärfstes Schwert, die Verhängung von Bußgeldern oder den Ausschluss von öffentlichen Aufträgen, verzichtet. Kein einziges Unternehmen wurde seit Inkrafttreten des Gesetzes sanktioniert.
Eine aktuelle Studie, die rbb24-Recherche exklusiv vorliegt, attestiert den Unternehmen jedoch "erhebliche Defizite" bei der Umsetzung der Anforderungen des Lieferkettengesetzes.
Die Studie wurde von der Nachhaltigkeitsfirma Integrity Next und dem Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik (BME) durchgeführt.
Demnach beurteilen 40 Prozent der Großunternehmen nicht alle ihre direkten Lieferanten im Hinblick auf Nachhaltigkeitsstandards.