In Deutschland leben laut dem Statistischen Bundesamt etwa 7,9 Millionen Menschen mit einer Schwerbehinderung, die einen Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent haben.
Für diese Menschen stellt sich die Frage, ob sie von den Kontoführungsgebühren befreit werden können.
Leider führt eine Schwerbehinderung nicht automatisch zum Wegfall dieser Gebühren. Mit dem Bundesteilhabegesetz, das 2019 in Kraft trat, sind einige Aspekte für Schwerbehinderte in Wohneinrichtungen neu geregelt worden.
Seitdem müssen die Leistungen direkt auf ein persönliches Girokonto überwiesen werden, was zwar mehr Autonomie für die Betroffenen bedeutet, aber auch die Verpflichtung zur Zahlung von Kontoführungsgebühren mit sich bringt.
Wie auf t-online berichtet wird, gibt es keine gesetzliche Regelung, die Menschen mit Schwerbehinderung von den Kontoführungsgebühren befreit.
Allerdings unterscheiden sich die Gebühren von Bank zu Bank erheblich. Insbesondere Direktbanken, die hauptsächlich online agieren, verzichten oft auf diese Gebühren.
Es ist jedoch ratsam, genau auf mögliche versteckte Kosten zu achten, da Telefonbanking oder beleghafte Buchungen bei diesen Instituten häufig zusätzliche Gebühren verursachen.