Björn Höcke, der Vorsitzende der AfD in Thüringen, muss sich seit heute vor dem Landgericht Halle verantworten.
Ihm wird zur Last gelegt, eine verbotene SA-Parole benutzt zu haben, was gemäß Paragraf 86a des Strafgesetzbuches das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen darstellt.
Höcke weist die Vorwürfe zurück und erklärt, nicht gewusst zu haben, dass "Alles für Deutschland" eine SA-Losung sei.
Er bezeichnete es als einen "Allerweltsspruch", den er frei nach dem Slogan "America First" von Ex-US-Präsident Donald Trump ins Deutsche übertragen habe.
Laut Tagesschau wird Höcke nicht nur wegen einer einzelnen Gelegenheit angeklagt. Er soll die Losung auch bei einer weiteren Veranstaltung in Gera verwendet haben, was auf ein möglicherweise vorsätzliches Handeln hindeutet.
Höcke, der als ehemaliger Geschichtslehrer bekannt ist, müsste demnach über die historischen Konnotationen der Parole informiert gewesen sein.
Diese Doppelanklage verstärkt den Druck auf ihn, besonders im Hinblick auf die bevorstehenden Landtagswahlen in Thüringen, wo er als Spitzenkandidat antritt.
Der Prozess wird von großer politischer Bedeutung sein, nicht nur für Höcke persönlich, sondern auch für die AfD.
Sollte er schuldig gesprochen werden, könnte dies nicht nur zu einer Freiheitsstrafe führen, sondern auch seine politische Laufbahn ernsthaft gefährden.
Im Falle einer Verurteilung zu mindestens sechs Monaten könnte das Gericht ihm zusätzlich das aktive und passive Wahlrecht entziehen. Dies würde bedeuten, dass Höcke bei den kommenden Wahlen im September nicht antreten dürfte.