Das Gericht hat die Klage von Jan Böhmermann gegen einen Bienenzüchter abgewiesen, der sein Bild für eine Werbeaktion verwendet hatte.
Böhmermann wollte dem Unternehmen von Rico Heinzig, der zuvor unfreiwillig in der Sendung "ZDF Magazin Royale" vorgekommen war, den Vertrieb von und die Werbung für "Beewashing"-Honig verbieten.
Heinzig hatte das Produkt als satirische Reaktion auf die Sendung herausgebracht, in der Böhmermann ihn und sein Bild ohne Einverständnis gezeigt hatte, so DER SPIEGEL.
Das Gericht bewertete in seiner Entscheidung die Persönlichkeitsrechte Böhmermanns nicht höher als die schutzwürdigen Belange der Bioimkerei.
Es argumentierte, dass Bildnisse auch ohne Einwilligung des Betroffenen veröffentlicht werden dürfen, wenn sie im Bereich der Zeitgeschichte zuzuordnen sind und berechtigte Interessen des Abgebildeten nicht verletzt werden.
Der satirische Ansatz von Heinzigs Reaktion wurde als für die Öffentlichkeit erkennbar eingestuft, insbesondere aufgrund des bekannten Konzepts der Sendung und Böhmermanns Rolle als Moderator.