Kündigungsfristen: Was Sie nach 10 oder 20 Jahren wissen müssen

Olivia Rosenberg

6 Tage vor

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14/06/2024
Deutschland
Foto: Shutterstock
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Langjährige Betriebszugehörigkeit und Kündigungsfristen.

Bei einer regulären Kündigung müssen bestimmte Zeiträume eingehalten werden, die sich unter anderem nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit richten. 

Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer müssen dabei bestimmte Regeln beachten, um den Arbeitsvertrag ordnungsgemäß zu kündigen. Dabei spielt es eine Rolle, ob ein Tarifvertrag Anwendung findet oder welche Fristen im Arbeitsvertrag festgelegt wurden.

Laut einem Artikel auf Merkur sind die Kündigungsfristen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB, §622) geregelt, wenn im Arbeitsvertrag keine spezifischen Fristen angegeben sind. 

Danach kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende des Kalendermonats gekündigt werden. Während der Probezeit, die maximal sechs Monate betragen darf, beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen. 

Für Arbeitnehmer, die nur vorübergehend als Aushilfe angestellt sind, können einzelvertraglich kürzere Fristen vereinbart werden.

Für Kündigungen durch den Arbeitgeber hängen die Fristen von der Dauer der Betriebszugehörigkeit ab. Nach zwei Jahren beträgt die Kündigungsfrist einen Monat zum Monatsende, nach fünf Jahren zwei Monate und nach acht Jahren drei Monate. 

Bei einer Betriebszugehörigkeit von zehn Jahren verlängert sich die Frist auf vier Monate, nach zwölf Jahren auf fünf Monate und nach fünfzehn Jahren auf sechs Monate. 

Wer zwanzig Jahre oder länger im Unternehmen tätig ist, hat eine Kündigungsfrist von sieben Monaten zum Monatsende.

Für Arbeitnehmer gilt grundsätzlich die Mindestkündigungsfrist von vier Wochen, jedoch können im Arbeitsvertrag auch längere Fristen festgelegt werden, die den oben genannten Fristen für Arbeitgeber entsprechen können.