Ein Antrag der Türkei, den „Döner Kebab“ als „garantiert traditionelle Spezialität“ von der EU anerkennen zu lassen, stößt in Deutschland auf Ablehnung.
Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat Einspruch bei der EU-Kommission eingelegt.
Der Antrag sieht vor, dass nur bestimmte Fleischsorten wie Kalb- und Jungrindfleisch sowie Putenfleisch verwendet werden dürfen, was nicht den deutschen Standards entspricht.
Diese Vorgabe könnte erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen auf den deutschen Markt haben, wo der Döner eine beliebte und weit verbreitete Speise ist.
Laut einem Bericht der Welt hat das Bundeslandwirtschaftsministerium erklärt, dass der Antrag der Türkei „mit einiger Verwunderung zur Kenntnis genommen“ wurde.
Der Döner, wie er in Deutschland hergestellt und verkauft wird, sei nicht nur eine sehr beliebte Speise, sondern auch eine wichtige Einnahmequelle für viele Bürger.
Im April hatte der Döner bereits zu diplomatischen Spannungen geführt, als Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier bei einem Staatsbesuch in die Türkei einen Dönerspieß aus Berlin mitbrachte.
Diese Geste sollte die Lebensleistung türkischer Migranten in Deutschland würdigen, kam jedoch in der Türkei nicht bei allen gut an.
Die EU-Kommission prüft nun den Einspruch der BLE und könnte ein Konsultationsverfahren einleiten, in dem Deutschland und die Türkei eine Einigung finden müssen.
Der Ausgang dieses Verfahrens könnte weitreichende Auswirkungen auf die Dönerproduktion in beiden Ländern haben und die Zukunft dieses beliebten Fast-Foods beeinflussen.