In Deutschland wird aktuell über die Aussetzung der Schuldenbremse aufgrund der anhaltenden Hochwasserlage diskutiert.
Zwei SPD-Haushaltspolitiker, Andreas Schwarz und Dennis Rohde, haben vorgeschlagen, die Schuldenbremse angesichts der immensen Schäden, die das Hochwasser verursacht hat, auszusetzen.
Schwarz erklärte gegenüber dem Magazin "Spiegel", dass die aktuelle Situation eine unvorhersehbare Naturkatastrophe darstelle, für die das jüngste Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts Spielräume lasse.
Rohde fügte hinzu, dass das gesamte Ausmaß der Flutschäden noch nicht absehbar sei, aber genau für solche Fälle die Möglichkeit bestehe, die Schuldenbremse auszusetzen, wie es im Grundgesetz vorgesehen ist.
Diese Vorschläge werden jedoch nicht einheitlich unterstützt. FDP-Fraktionsvize Christoph Meyer lehnt ein Aussetzen der Schuldenbremse ab, und auch der Chef des Deutschen Städte- und Gemeindebunds, Uwe Brandl (CSU), sieht keinen Anlass für eine solche Maßnahme, berichtet WELT.
Die Schuldenbremse, die im Grundgesetz verankert ist, sieht vor, dass die Haushalte von Bund und Ländern ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen sind.
Sie kann jedoch im Fall von Naturkatastrophen oder anderen außergewöhnlichen Notlagen ausgesetzt werden, wenn die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigt wird.
Die Bundesregierung prüft derzeit, ob die Fluthilfen nach der Hochwasserkatastrophe im Jahr 2021 im Ahrtal ein erneutes Aussetzen der Schuldenbremse in diesem Jahr rechtfertigen.
Die Debatte um die Aussetzung der Schuldenbremse wirft Fragen über die finanzielle Bewältigung von Naturkatastrophen und die Rolle der staatlichen Finanzpolitik in Krisenzeiten auf.