In Deutschland gibt es eine Vielzahl von Pflanzen, die aufgrund verschiedener Gesetzgebungen verboten sind.
Während der Anbau von Cannabis seit April 2024 in kleinen Mengen für den Eigenbedarf erlaubt ist, gibt es zahlreiche andere Pflanzenarten, deren Anbau strikt untersagt ist.
Diese beinhalten sowohl berauschende Pflanzen als auch invasive Arten, die die heimische Flora bedrohen können.
Laut einem Bericht von myHOMEBOOK zählen zu den verbotenen Pflanzen beispielsweise der Schlafmohn, aus dem Opium und Heroin gewonnen werden, sowie der Cocastrauch, dessen Blätter eine stimulierende Wirkung haben.
Ebenfalls verboten ist der Anbau von Azteken-Salbei, auch bekannt als Götter-Salbei, der für seine psychoaktiven Eigenschaften geschätzt wird.
Der illegale Anbau solcher Pflanzen kann in Deutschland zu empfindlichen Strafen führen, einschließlich Geldstrafen und im Extremfall sogar zu Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren.
Neben den berauschenden Pflanzen gibt es auch gesetzliche Einschränkungen für invasive Pflanzenarten.
Diese, auch als Neophyten bekannten Gewächse, können sich unkontrolliert ausbreiten und heimische Arten verdrängen. Beispiele hierfür sind der Riesenbärenklau und das Drüsige Springkraut.
Während es in Deutschland kein generelles Verbot für diese Arten gibt, existieren in einigen Kommunen Meldepflichten und spezielle Entsorgungsverfahren, um ihre Ausbreitung zu kontrollieren.
Die Europäische Union hat zudem eine Verordnung erlassen, die das Einführen und den Handel mit bestimmten invasiven Arten verbietet.
Diese Regelung soll die Biodiversität schützen und verhindern, dass invasive Arten einheimische Ökosysteme schädigen. Zu den in der EU verbotenen Pflanzen zählen unter anderem die Weidenblatt-Akazie und der Götterbaum.