Fensterrecht sorgt für Streit: Nachbar klagt wegen Sichtschutz

Olivia Rosenberg

21 Wochen vor

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26/06/2024
Haus und Garten
Foto: Shutterstock
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Nachbarschaftsstreit vor Gericht.

In einem ungewöhnlichen Nachbarschaftsstreit in Nürnberg klagte ein Mann gegen seine Nachbarn, weil er sich durch deren Fenster beobachtet fühlte. 

Er forderte, dass die Fenster des angrenzenden Hauses blickdicht und geschlossen bleiben sollten. Der Kläger berief sich dabei auf das sogenannte „Fensterrecht“, das in Bayern im Gesetz zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (AGBGB) verankert ist. 

Dieses Gesetz besagt, dass Fenster, die weniger als 0,60 Meter von der Grundstücksgrenze entfernt sind, auf Verlangen des Nachbarn so gestaltet werden müssen, dass man weder durchsehen noch sie öffnen kann.

Nachdem das Landgericht Nürnberg-Fürth zunächst dem Kläger Recht gegeben hatte, wies das Oberlandesgericht Nürnberg die Klage ab.

Laut einem Bericht von myHOMEBOOK stellte das Gericht bei einem Ortstermin fest, dass bis zu 80 Prozent der Fensterflächen betroffen wären und eine ausreichende Licht- und Luftzufuhr in der Wohnung nicht mehr gewährleistet wäre. 

Dies würde eine unzumutbare Belastung für die Nachbarn darstellen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da das Oberlandesgericht die Revision zum Bayerischen Obersten Landesgericht zugelassen hat.

In Deutschland gibt es bezüglich des „Fensterrechts“ keine einheitliche Regelung. Jedes Bundesland hat unterschiedliche Vorschriften, wobei in zehn der 16 Bundesländer ein „Fensterrecht“ existiert. 

Die Mindestabstände variieren je nach Bundesland, während in einigen Ländern wie Berlin, Bremen und Hamburg keine spezifischen Regelungen bestehen.