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Wasserschaden in der Eigentumswohnung: Was tun, wenn die Hausverwaltung schweigt?

Wasserschaden in der Eigentumswohnung: Was tun, wenn die Hausverwaltung schweigt?
Foto: Wikimedia Commons

Ein Anwalt klärt auf.

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Ein Wasserschaden in einer Eigentumswohnung kann schnell zu einem ernsthaften Problem eskalieren, insbesondere wenn die zuständige Hausverwaltung nicht adäquat reagiert. 

Eine Leserin von myHOMEBOOK, Christine T., fand sich in genau dieser misslichen Lage wieder. 

Sie ist Teil einer Eigentümergemeinschaft in einem Mehrfamilienhaus und musste mit ansehen, wie sich Wasser seinen Weg durch die Wand in ihre Wohnung bahnte. 

Trotz mehrfacher Versuche, die Hausverwaltung auf das Problem aufmerksam zu machen, blieben ihre Anrufe und E-Mails weitgehend unbeantwortet. 

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Erst nachdem eine Leckortungsfirma engagiert wurde, konnte die Ursache des Wasserschadens – ein Handwaschbecken in der Wohnung darüber – identifiziert werden.

Doch die Hausverwaltung, die erst seit Januar 2024 für die Gemeinschaft tätig ist, zeigte sich weiterhin untätig.

In dieser verzwickten Situation wandte sich Christine T. an myHOMEBOOK, die daraufhin den Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Thomas Pliester, konsultierten. 

Pliester erklärte, dass in Fällen wie diesen die direkte Kontaktaufnahme mit dem Gebäudeversicherer der richtige Schritt sei, da es sich um Sondereigentum handelt und die Hausverwaltung in diesem Kontext nicht der Ansprechpartner ist. 

Dieser Rat könnte für viele Eigentümer in ähnlichen Situationen von Bedeutung sein, da er aufzeigt, wie man bei Wasserschäden, die aus dem Sondereigentum resultieren, vorgehen sollte.

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