Kiew wirft Moskau vor, internationales Recht zu verletzen.
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Am 24. Juli veröffentlichte der ukrainische Militärgeheimdienst HUR ein abgefangenes Funksignal, das angeblich einen russischen Kommandanten dabei zeigt, wie er einen Chemiewaffenangriff gegen ukrainische Soldaten plant.
In der Aufnahme soll der Kommandant laut Bericht sagen:
„Jetzt werde ich sie im Keller vergasen.“
Anschließend erteilt er weitere Befehle, um mögliche Überlebende zu eliminieren, falls das Gas nicht vollständig wirksam ist:
„Wenn das sie nicht erledigt – während sie husten und desorientiert sind – müssen sie danach schnell ausgeschaltet werden.“
Das mutmaßliche Ziel war eine Gruppe ukrainischer Soldaten, die in einem unterirdischen Schutzraum Zuflucht gesucht hatte.
Ein Muster beim Einsatz chemischer Substanzen?
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Es ist nicht das erste Mal, dass die ukrainischen Behörden Russland den Einsatz verbotener Substanzen vorwerfen.
Frühere Berichte sprachen von Tränengas, Chloracetophenon (einem chemischen Mittel zur Aufstandsbekämpfung) und Chlorpikrin, einer chemischen Waffe aus dem Ersten Weltkrieg.
Auch wenn diese Vorfälle bislang schwer unabhängig zu verifizieren sind, haben sie international Besorgnis ausgelöst.
Verstoß gegen das Völkerrecht
Die Chemiewaffenkonvention von 1993 verbietet die Herstellung, Lagerung und Anwendung chemischer Waffen. Russland ist Unterzeichner dieses Vertrags.
Sollte sich der Vorfall bestätigen, wäre dies ein klarer Verstoß gegen internationales Recht und könnte gemäß dem internationalen humanitären Völkerrecht als Kriegsverbrechen gewertet werden.
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Die EU-Außenbeauftragte Kaja Kallas erklärte kürzlich, Russland intensiviere den Einsatz chemischer Mittel in der Ukraine – gestützt auf Erkenntnisse mehrerer Geheimdienste.