Eine Heirat im Ruhestand kann für Rentner und Pensionäre unerwartete finanzielle Konsequenzen haben, insbesondere wenn sie eine Hinterbliebenenrente beziehen.
Laut einem Bericht von HNA entfällt der Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente der Deutschen Rentenversicherung sowie das Witwengeld nach dem Beamtenversorgungsgesetz bei einer Wiederheirat.
Dies bedeutet, dass Rentner und Pensionäre, die erneut heiraten, ab dem Folgemonat ihre Hinterbliebenenrente verlieren.
Als Ausgleich erhalten die Betroffenen jedoch eine Abfindung, die das 24-fache der monatlichen Rente beträgt.
Diese Abfindung ist steuerfrei und soll den Wegfall der Hinterbliebenenleistung kompensieren. Für Ruhestandsbeamte gelten ähnliche Regelungen wie für Rentner.
Zudem besteht ein Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente erst nach einem Jahr Ehe. Diese Regelung soll sogenannte Versorgungsehen verhindern, bei denen die Ehe hauptsächlich zum Zweck der finanziellen Absicherung geschlossen wird.
Eine Ausnahme von dieser Regelung besteht, wenn nicht davon ausgegangen werden kann, dass die Eheschließung allein zum Zweck der Hinterbliebenenversorgung erfolgte.
Diese Regelungen zeigen, dass eine Heirat im Alter nicht nur eine romantische Entscheidung ist, sondern auch finanzielle Überlegungen erfordert, insbesondere für diejenigen, die von Hinterbliebenenrenten abhängig sind.