Ab dem 1. September treten in der EU neue Regelungen für das Handgepäck im Flugverkehr in Kraft.
Diese betreffen sowohl die Mitnahme von Flüssigkeiten als auch die Größe und Anzahl der Gepäckstücke, die Passagiere mit an Bord nehmen dürfen.
Bisher gab es an einigen Flughäfen gelockerte Bestimmungen für Flüssigkeiten im Handgepäck, doch nun gilt wieder die strengere Regelung:
Flüssigkeiten dürfen nur noch in Behältern mit maximal 100 Millilitern mitgeführt werden und müssen in einer verschließbaren, durchsichtigen 1-Liter-Plastiktüte transportiert werden.
Diese Tüte darf maximal 20 x 20 Zentimeter groß sein, und pro Reisendem ist nur eine Tüte erlaubt.
Ausnahmen gibt es für Flughäfen, die moderne CT-Scanner nutzen, wie etwa Hamburg oder London City Airport, wo Flüssigkeiten im Koffer bleiben dürfen, solange die 100 Milliliter-Regel eingehalten wird.
Wie CHIP berichtet, ändern sich auch die Vorschriften für die Größe und das Gewicht des Handgepäcks. Künftig dürfen Koffer maximal 55 x 40 x 20 Zentimeter groß und 10 Kilogramm schwer sein.
Zusätzlich ist ein weiteres kleines Handgepäckstück erlaubt, das unter den Vordersitz passen muss und maximal 40 x 30 x 15 Zentimeter groß sein darf.
Diese Vereinheitlichung soll vor allem das Reisen mit Zwischenstopps erleichtern, da bisher unterschiedliche Regelungen je nach Fluggesellschaft galten.