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Trump belegt die EU mit 30 % Zöllen – wird die Union erstmals ihre „Handels-Bazooka“ einsetzen?

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Die Zölle treten am 1. August in Kraft, doch alle warten gespannt darauf, wie die EU reagieren wird – und ob die Union ihre größte Handelswaffe aktivieren wird.

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Die Zölle treten am 1. August in Kraft, doch alle warten gespannt darauf, wie die EU reagieren wird – und ob die Union ihre größte Handelswaffe aktivieren wird.

Was passiert gerade?

Am Wochenende hat US-Präsident Donald Trump angekündigt, ab dem 1. August einen Zollsatz von 30 Prozent auf Waren aus der EU zu erheben.

Noch keine Einigung

Die 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union beraten nun darüber, wie sie reagieren sollen – denn ein Handelsabkommen zwischen der EU und den USA ist bislang nicht in Sicht.

Viele bezweifeln, dass es noch vor August zustande kommt.

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Interne Uneinigkeit

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen betonte, man versuche weiterhin, ein Abkommen zu erzielen, das sowohl der EU als auch den USA zugutekommt.

Sie spielte mögliche Gegenmaßnahmen gegenüber Trumps Strafzöllen herunter.

Doch innerhalb der Union herrscht keine Einigkeit über diesen Kurs.

EU-Handelsminister beraten heute

Die 27 Handelsminister der EU-Mitgliedstaaten treffen sich heute, am Montag, um das weitere Vorgehen in der Zollfrage zu besprechen.

Im Anschluss wird mit klaren und möglicherweise scharfen Stellungnahmen gerechnet.

Zieht die EU ihre „Superwaffe“?

Die zentrale Frage lautet: Wird die EU den Einsatz ihrer „Handels-Bazooka“ in Betracht ziehen?

Ein Instrument, das bislang nie aktiviert wurde, aber das Potenzial hat, jedem Land, das wirtschaftlichen Druck auf einen EU-Staat ausübt, massiven Schaden zuzufügen.

Das Anti-Coercion Instrument (ACI)

Die „Bazooka“ ist das sogenannte Anti-Coercion Instrument (ACI), das die EU-Mitgliedstaaten 2023 verabschiedeten – als Reaktion auf wirtschaftlichen Druck Chinas gegenüber Litauen.

Obwohl das Instrument damals nicht eingesetzt wurde, führte bereits seine Existenz dazu, dass China den Druck spürbar verringerte.

Was kann das ACI bewirken?

Das ACI besteht aus vier möglichen Gegenmaßnahmen, die aktiviert werden können, wenn ein EU-Staat wirtschaftlichem Zwang eines Drittlandes ausgesetzt ist – und diese haben es in sich.

Ausschluss amerikanischer Firmen

Die erste Maßnahme des ACI erlaubt es der EU, US-Unternehmen vollständig von öffentlichen Ausschreibungen in allen Mitgliedstaaten auszuschließen.

Davon betroffen wären Konzerne wie Microsoft, Johnson & Johnson und General Electric – mit potenziell massiven wirtschaftlichen Einbußen.

Investitionen könnten blockiert werden

Eine weitere Option ist, amerikanischen Unternehmen Investitionen in der gesamten EU zu untersagen.

Dies würde insbesondere Finanz- und Technologiekonzerne empfindlich treffen.

Patente könnten entzogen werden

Auch die Anerkennung und Nutzung von US-Patenten innerhalb der EU könnte widerrufen werden.

Exportstopp als letztes Mittel

Als vierte Möglichkeit kann die EU den Export bestimmter Waren in die USA blockieren oder stark einschränken.

Dabei geht es vor allem um Produkte, die die USA selbst nicht in ausreichendem Maße herstellen können – etwa Medikamente und medizinisches Gerät.

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