Eine dramatische Gipfeltour endet vor Gericht.
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Über ein Jahr nach einer tödlichen Bergtour am höchsten Gipfel Österreichs beschäftigt der Fall nun die Justiz. Eine erfahrene Seilschaft, schwierige Wetterbedingungen und eine folgenschwere Entscheidung stehen im Mittelpunkt.
Wie der ORF berichtet, muss sich am Landesgericht Innsbruck am Donnerstag ein 37-Jähriger verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm grob fahrlässige Tötung vor. Der Alpinist bestreitet die Vorwürfe.
Die Nacht am Berg
Die beiden Bergsteiger waren am 18. Januar 2025 von Kals in Osttirol Richtung Großglockner aufgebrochen. Geplant war laut Polizei der Aufstieg über den Stüdlgrat mit anschließendem Abstieg über Kleinglockner und Adlersruhe.
Wie die Ermittler damals mitteilten, kam das Duo wegen „konditioneller und technischer Schwierigkeiten“ nur langsam voran. In der Nacht rückten Bergretter und Alpinpolizisten zu Fuß aus, nachdem ein Notruf eingegangen war.
Ein Helikoptereinsatz war bei Tagesanbruch wegen starken Winds nicht möglich. Kurz nach 10.00 Uhr fanden Einsatzkräfte die 33-Jährige tot unterhalb des Gipfels.
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Anklagepunkte
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Innsbruck soll der 37-Jährige seine Partnerin etwa 50 Meter unter dem Gipfel „schutzlos, entkräftet, unterkühlt und desorientiert“ zurückgelassen haben. Ihm drohen im Falle einer Verurteilung bis zu drei Jahre Haft.
Die Anklage geht davon aus, dass die Tour unzureichend vorbereitet war. So habe der Mann nicht berücksichtigt, dass die Frau keine vergleichbar lange Hochtour absolviert hatte. Auch ein verspäteter Start sei ein Risikofaktor gewesen.
Zudem habe es an Notfallausrüstung gefehlt. Als sich die Lage zuspitzte, habe der Angeklagte weder einen Biwaksack noch Rettungsdecken eingesetzt und die Frau nicht in einen windgeschützten Bereich gebracht.
Wetter und Notruf
Nach Darstellung der Anklage herrschten am Berg extreme Bedingungen: Böen erreichten bis zu 74 km/h, die gemessenen minus acht Grad hätten sich wie minus 20 Grad angefühlt. Unter diesen Umständen hätten die beiden „spätestens am sogenannten ‚Frühstücksplatzl‘ umkehren müssen“.
Auch das Verhalten in den Stunden danach ist Teil der Vorwürfe. Laut Staatsanwaltschaft sei kein rechtzeitiger Notruf abgesetzt worden. Selbst als ein Suchhubschrauber das Gebiet gegen 22.50 Uhr überflog, seien keine Signale gegeben worden.
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Erst um 3.30 Uhr habe der 37-Jährige die Rettung verständigt, nachdem er sich auf den Weg gemacht hatte, Hilfe zu holen.
Prozess mit großem Interesse
Verhandelt wird der Fall vor Einzelrichter Norbert Hofer, der am Landesgericht Innsbruck für Alpinverfahren zuständig ist. Wie Gerichtssprecher Klaus Jennewein laut dem ORF der APA sagte, sind 15 Zeuginnen und Zeugen sowie zwei Sachverständige geladen.
Rund 50 Medienvertretende, darunter auch aus Deutschland, haben sich angekündigt. Wegen des Andrangs sind für die Öffentlichkeit kaum Plätze vorgesehen.
Der Angeklagte plädiert „nicht schuldig“. Über seinen Verteidiger ließ er laut Staatsanwaltschaft mitteilen, er habe auch im Ermittlungsverfahren „ein Fehlverhalten in Abrede“ gestellt.
Wie der Standard berichtet, könnte der Fall über das konkrete Verfahren hinaus Bedeutung haben. Demnach sei denkbar, dass sich der rechtliche Maßstab für Führende im Bergsport verschärfe und das Haftungsrisiko steige.
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Quelle: ORF, APA, Der Standard