Die Bundesregierung schließt die Vollstreckung eines Haftbefehls gegen den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanyahu nicht aus.
Der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) hat einen Haftbefehl gegen Netanyahu beantragt, was in Deutschland die Frage aufgeworfen hat, ob die Bundesrepublik diesen befolgen würde.
Ein Regierungssprecher erklärte, dass Deutschland grundsätzlich verpflichtet sei, Haftbefehle des IStGH zu unterstützen und umzusetzen, so DER SPIEGEL.
Der Haftbefehl wurde im Zusammenhang mit mutmaßlichen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit während des Gaza-Konflikts ausgestellt. Israel, das kein Mitglied des IStGH ist, hat die Ermittlungen als politisch motiviert kritisiert.
Die Bundesregierung hat jedoch deutlich gemacht, dass sie an ihre internationalen rechtlichen Verpflichtungen gebunden ist und die Unabhängigkeit des IStGH respektiert.
Sollte Netanyahu nach Deutschland reisen, könnte dies theoretisch zur Festnahme und Auslieferung an den IStGH führen. Dieses Szenario hat zu intensiven Diskussionen in politischen und diplomatischen Kreisen geführt.
Die israelische Regierung reagierte empört auf die Ankündigung des Haftbefehls und warnte vor einer Verschlechterung der bilateralen Beziehungen.
Gleichzeitig wird in Deutschland darüber debattiert, ob es überhaupt realistisch sei, dass Netanyahu in absehbarer Zeit Deutschland besucht, angesichts der rechtlichen Bedrohung, der er ausgesetzt ist.
Experten betonen, dass die Bundesrepublik als Mitglied des IStGH keine andere Wahl hat, als die Vorgaben des Gerichts zu befolgen, unabhängig von den politischen Implikationen.