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Vertriebene Ukrainer können nun kriegsentschädigung beantragen

Ukraine flag, Ukrainian Flag
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Millionen von durch den Krieg vertriebenen Ukrainerinnen und Ukrainern können nun über einen neuen internationalen Mechanismus finanzielle Entschädigung beantragen.

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Der Europarat erklärt, dass Flüchtlinge, die durch Russlands Invasion ins Ausland gezwungen wurden, offiziell Entschädigungsansprüche geltend machen können, berichtet HotNews.ro.

Ausmaß der Vertreibung

Nach Angaben des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen befinden sich rund 6,8 Millionen Ukrainerinnen und Ukrainer, die aus dem Land geflohen sind, weiterhin im Ausland. Dies verdeutlicht das enorme Ausmaß der durch den Konflikt ausgelösten Vertreibung.

Viele leben seit Jahren außerhalb der Ukraine, getrennt von ihren Häusern und Gemeinschaften, während der Krieg andauert.

Vor diesem Hintergrund kündigte der Europarat einen neuen Schritt an, um die Verluste der ins Exil gezwungenen Menschen zu dokumentieren.

Neues Antragsfenster

Laut AFP teilte der Europarat am Montag mit, dass ukrainische Flüchtlinge, die nach der großangelegten russischen Invasion vor vier Jahren das Land verlassen haben, nun Ansprüche beim Schadensregister für die Ukraine einreichen können.

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Das 2023 eingerichtete Register wurde geschaffen, um mutmaßliche Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit dem Krieg zu erfassen und eine Grundlage für mögliche künftige Entschädigungsforderungen gegenüber Russland zu schaffen.

„Verantwortung ist kein abstraktes Prinzip. Sie ist das eigentliche Fundament für die Erholung der Ukraine – und für einen dauerhaften Frieden“, erklärte Europarats-Generalsekretär Alain Berset in einer Stellungnahme.

Erweiterte Kategorien

Die in Straßburg ansässige Institution teilte mit, sie habe eine neue Kategorie speziell für Flüchtlinge eingeführt, die sich im Ausland niedergelassen haben.

„Heute eröffnet das Register eine neue Anspruchskategorie: Ukrainische Flüchtlinge, die gezwungen waren, sich im Ausland niederzulassen, können nun Entschädigungsansprüche für die erlittenen Schäden einreichen“, fügte Berset hinzu.

Ukrainerinnen und Ukrainer können bereits Ansprüche in rund 15 Schadenskategorien geltend machen, darunter Zwangsvertreibung, Tod oder Verschwinden von Angehörigen, Folter, Zerstörung von Wohnhäusern sowie der Verlust des Zugangs zu ihrer Herkunftsregion.

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Der Europarat berichtet, dass bislang etwa 110.000 Anträge nach diesen Kriterien eingegangen sind.

Menschliche Auswirkungen

Die neu hinzugefügte Kategorie soll das erfassen, was Verantwortliche als „immateriellen Schaden“ von im Exil lebenden Menschen bezeichnen.

„Für viele führt die Vertreibung zu einer langanhaltenden Trennung von ihren Häusern, zur Zerrüttung des Familienlebens und zu erheblichen psychologischen Belastungen“, erklärte der Europarat.

Das Register selbst leistet keine Zahlungen, sondern dient als Dokumentation, die mögliche künftige, mit dem Krieg verbundene Reparationszahlungen unterstützen soll.

Quellen: AFP, Europarat, UNHCR

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