Die EU reagiert mit neuen Vorgaben auf den Umgang mit unverkauften Textilien.
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Brüssel zieht eine neue Grenze für die Modebranche. Eine politische Entscheidung aus der EU-Kommission soll verhindern, dass unverkaufte Kleidung weiterhin stillschweigend verschwindet. Für Unternehmen bedeutet das einen Einschnitt in bisherige Routinen.
Die Maßnahme ist Teil eines größeren Vorhabens, Produktion und Konsum in Europa umweltverträglicher zu gestalten.
Politische Vorgabe
Große Modeunternehmen dürfen ihre unverkauften Waren künftig nicht mehr zerstören. Das teilte die EU-Kommission in Brüssel mit, wie die Tagesschau berichtet. Für Konzerne gilt das Verbot ab dem 19. Juli dieses Jahres.
Ausnahmen sieht die Regelung nur in begrenzten Fällen vor, etwa bei beschädigter Ware oder wenn hygienische Gründe eine Weiterverwendung unmöglich machen. Mittelgroße Unternehmen erhalten eine Übergangsfrist bis 2030.
Zugleich verschärft die EU die Berichtspflichten. Firmen müssen offenlegen, welche Mengen unverkaufter Kleidung sie entsorgen. Für große Unternehmen gelten diese Transparenzregeln bereits jetzt.
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Hintergrund der Entscheidung
Nach Angaben der EU-Kommission wird ein Teil der überschüssigen Kleidung bislang absichtlich vernichtet. EU-weit betreffe das schätzungsweise knapp zehn Prozent der nicht verkauften Textilien und Schuhe.
Besonders stark fällt das Problem im Onlinehandel ins Gewicht. Rücksendungen verursachen logistischen Aufwand, der für viele Händler teurer ist als die Entsorgung der Ware.
Die Kommission beziffert die dadurch entstehenden Emissionen auf rund 5,6 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr. Das entspricht in etwa den gesamten Nettoemissionen Schwedens im Jahr 2021.
Nationale Dimension
Auch auf nationaler Ebene zeigen sich die Folgen. Nach Angaben der EU-Kommission werden allein im deutschen Onlinehandel jedes Jahr fast 20 Millionen zurückgesandte Artikel entsorgt.
Ein Großteil dieser Ware wird verbrannt. Aus Sicht der EU steht diese Praxis im Widerspruch zu den eigenen Klimazielen und zur Abfallvermeidungspolitik.
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Bisher fehlten jedoch verbindliche Vorgaben, um Unternehmen von diesem Vorgehen abzuhalten.
Neuer Kurs
Mit dem Verbot will die EU einen Kurswechsel erzwingen. Unternehmen sollen Lagerbestände vorausschauender planen und Rücksendungen systematischer weiterverwerten.
Die Kommission nennt unter anderem Wiederverkauf und Spenden als mögliche Wege, um unverkaufte Kleidung im Wirtschaftskreislauf zu halten.
Zugleich soll die Regelung Wettbewerbsnachteile für Firmen abbauen, die bereits in ressourcenschonende Konzepte investieren.
Quelle: Tagesschau